Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anerkennung der Vertragsbestimmungen
Der Mieter/Nutzer wurde über die Mietbedingungen, insbesondere über die Selbstbeteiligung, den Wegfall der Haftungsbegrenzung und des Kaskoschutzes ausführlich belehrt. Die Vertragsklauseln wurden im Einzelnen erörtert und werden vom Mieter/Nutzer ausdrücklich anerkannt. Dem Mieter/Nutzer wurde eine Ausfertigung ausgehändigt.
2. Mietdauer / Mietpreis
Die JB CarConcept GmbH. überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres, sauberes und technisch einwandfreies Fahrzeug zum Gebrauch, es sei denn es wird vom Mieter ausdrücklich etwas anderes verlangt. Die Mietdauer beginnt mit der Fahrzeugübernahme und endet mit der Rückgabe am Sitz der JB CarConcept GmbH bzw. am vereinbarten Rückgabe Ort (z.B. bei Zustellung/Abholung). Wurde das Fahrzeug infolge eines Verschuldens des Mieters beschädigt, verlängert sich die vereinbarte Mietdauer bis zum Ende der Reparatur bzw. der von einem KFZ-Sachverständigen festgelegten Reparaturzeit; bei Unfalltotalschaden gilt der vom Gutachter festgesetzte Wiederbeschaffungszeitraum bzw. 14 Tage lt. Allgemeiner Rechtsprechung. Wird das Fahrzeug vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit abgegeben, so sind für die Resttage bis zum vereinbarten Rückgabetermin die vereinbarten Tages- bzw. Km-Pauschalen zu entrichten. Die Kosten für Schmier- und Treibstoffe sowie sämtliche Reinigungskosten gehen zu Lasten des Mieters. Der vom Mieter zu entrichtende Preis richtet sich nach einem individuell erstellten Angebot. Die darin aufgestellten Leistungen sowie der Preis gelten mit Annahme durch den Mieter als vereinbart. Der vereinbarte Mietpreis/Kaution sind im Voraus zu zahlen und mit Vertragsabschluss fällig, es sei denn, die Parteien haben ein davon abweichendes individuelles Zahlungsziel vereinbart. Für den Fall der Stornierung eines Auftrages nach kundenseitiger Bestätigung, ist die JB CarConcept GmbH berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Dabei kann die JB CarConcept GmbH unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schadenersatz geltend zu machen, 60 % des vereinbarten Preises ohne Transportkosten als pauschalen Schadenersatz fordern. Macht die JB CarConcept GmbH den pauschalen Schadenersatzbetrag in Höhe von 60 % geltend, ist dem Mieter der Nachweis gestattet, der Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geltend gemachte Pauschale. Ist der Transport zum Mieter bereits beauftragt oder veranlasst, trägt der Mieter die vereinbarten Transportkosten in voller Höhe.
3. Pflichten des Mieters / Nutzung
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen ist unzulässig. Die Benutzung auf Test- und Prüfstrecken sowie zu Geländeeinsätzen darf nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters erfolgen. Fahrten zu Testzwecken unterliegen aufgrund der hohen Abnutzung und des erhöhten Gefährdungspotenzials grundsätzlich der Vollhaftung. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf übermäßige Abnutzung der Reifen, Bremsanlage, Kupplung oder andere mechanische Teile. Für Schäden, die auf technische Veränderungen zurückzuführen sind, haftet der Mieter ebenfalls in voller Höhe.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass alle Personen, die das Fahrzeug führen über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen, die persönliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen besitzen und vom Mieter autorisiert sind. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen der JB CarConcept GmbH Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges bekanntzugeben, soweit diese nicht im Vertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters, entsprechend hat der Mieter deren Handeln wie eigenes zu vertreten. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten wie Abschlepp-, Mietausfall- und Sachverständigenkosten sowie auf eine eventuelle Wertminderung.
4. Wartung und Reparaturen
Der Mieter hat die Wartungsfristen des ihm überlassenen Fahrzeuges einzuhalten und die jeweilige Fälligkeit der JB CarConcept GmbH schriftlich oder per E-Mail zu melden. Die notwendige Wartung wird durch die JB CarConcept GmbH veranlasst. Ist dies aufgrund des Standortes des Fahrzeuges nicht möglich, trägt die JB CarConcept GmbH diese Kosten nur nach vorheriger Zustimmung und gegen Vorlage der entsprechenden Belege. Wird während der Nutzungsdauer des Fahrzeuges eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, darf der Mieter eine Vertragswerkstatt bis zur Höhe von EUR 75,00 sofort und größere Reparaturen nur mit vorheriger Zustimmung der JB CarConcept GmbH beauftragen. Die Reparaturkosten trägt die JB CarConcept GmbH gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Kunde nicht nach Nr. 3) oder Nr. 6) dieser Bestimmungen haftet.
5. Verhalten bei Unfällen und Schäden / Anzeigepflicht des Kunden
Der Mieter ist verpflichtet, bei einem Verkehrsunfall (auch ohne Fremdschaden) unverzüglich die zuständige Polizeidienststelle zu verständigen und den Unfall anzuzeigen, sowie alle Maßnahmen zu treffen, welche der Beweissicherung des Unfalls und die Durchsetzung evtl. von Schadensersatzansprüchen gewährleisten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat außerdem unverzüglich die JB CarConcept GmbH. zu verständigen und spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges einen schriftlichen Unfallbericht zu fertigen. Dieser muss insbesondere Namen und Anschriften aller Unfallbeteiligten und etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
6. Fahrzeugrückgabe / Haftung des Kunden
Das Fahrzeug ist zu der vereinbarten Zeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Der Mieter hat das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Das Fahrzeug ist vollzutanken. Eventuelle Nachbetankungen gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter trägt die Rückführungskosten, wenn er das Fahrzeug an einem anderen Ort als dem vereinbarten zurückgibt.
Der Mieter haftet für alle während der Nutzung eingetretenen und bei Rückgabe festgestellten Schäden am Fahrzeug. Schließt der Mieter einen Vollkaskoschutz ab, so ist die Haftung auf die schriftlich vereinbarte Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung reduziert. Die Vollkaskoversicherung umfasst nur die Beschädigung durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt eintretendes Ereignis. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von der Vollkaskoversicherung sind daher Schäden nicht erfasst, die durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeuges, beispielsweise infolge eines Schaltfehlers oder einer Falschbetankung entstanden sind. Der Mieter haftet insbesondere bei Glas- und Haarwildschäden, Brand, Entwendung und Elementarschäden. Schließt der Mieter einen Teilkaskoschutz ab, so ist die Haftung auf die schriftlich vereinbarte Selbstbeteiligung der Teilkaskoversicherung reduziert. Der Mieter haftet nicht für Schäden, die von einem Dritten verursacht wurden und die über dessen Haftpflichtversicherung reguliert werden. Bei nicht amtlich zugelassenen Fahrzeugen kann kein Kaskoschutz geboten werden, so dass die Haftung bei jeglichem Schaden in voller Höhe durch den Mieter getragen werden muss.
Ungeachtet einer eventuell vorab schriftlich vereinbarten Haftungsreduzierung haftet der Mieter unbeschränkt
- bei Unfallflucht oder Verletzung seiner Pflichten gemäß Nr. 5)
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- für alle Schäden an ihm überlassenen nicht zugelassenen Fahrzeugen
- für übermäßige Abnutzung an Reifen, Bremsen oder Kupplung
- für Schäden resultierend aus Geländeeinsätzen
- für Schäden resultierend aus Fahrveranstaltungen, die der Erzielung der Höchstgeschwindigkeit dienen
- für Schäden, die durch das auch vorübergehende Anbringen von Messgeräten oder ähnlichem entstehen
- für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die die JB CarConcept GmbH als Halterin bzw. Vermieterin in Anspruch genommen wird.
- für etwaige anfallende Mautgebühren nach dem Autobahnmautgesetz
- bei Verstoß gegen Nr. 3), Nr. 4) oder Nr. 5) dieser Vertragsbestimmungen
7. Kündigung
Der Vermieter kann den Vertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, wenn die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar wird, insb. bei bekannt werden falscher Angaben zur Nutzungsart und Dauer. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche des Vermieters unberührt.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung findet bundesdeutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der JB CarConcept GmbH
9. Nebenbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abänderungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Stand 01/2018 JB CarConcept GmbH
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